TCO-Kontaktstelle (für Behörden)
Designierter Kontaktpunkt für zuständige Behörden der EU-Mitgliedstaaten zur Übermittlung von Entfernungsanordnungen für terroristische Online-Inhalte gemäß Verordnung (EU) 2021/784 (TCO-VO).
Designierter Kontaktpunkt für zuständige Behörden der EU-Mitgliedstaaten zur Übermittlung von Entfernungsanordnungen für terroristische Online-Inhalte gemäß Verordnung (EU) 2021/784 (TCO-VO).
Diese Kontaktstelle dient ausschließlich der Entgegennahme von Entfernungsanordnungen sowie sonstiger behördlicher Korrespondenz im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-VO). Sie ist nicht für allgemeine Anfragen, Beschwerden anderer Art oder DSA-Meldungen vorgesehen — hierfür stehen unsere übrigen Kanäle zur Verfügung.
Zuständige Behörden der EU-Mitgliedstaaten können über diese Stelle:
Anordnungen werden bevorzugt elektronisch per signierter E-Mail entgegengenommen. Sie sollten den im Anhang I der TCO-VO vorgesehenen Formularen entsprechen. Eine Authentifizierung der absendenden Stelle ist erforderlich; wir bestätigen den Eingang unverzüglich.
Wir entfernen oder sperren den Zugang zum bezeichneten Inhalt in der gesamten Union innerhalb einer Stunde nach Erhalt der Anordnung (Art. 3 Abs. 3 TCO-VO). Liegen außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 3 Abs. 7 vor, informieren wir die ausstellende Behörde unverzüglich.
Anbieter und Inhaltsanbieter haben gemäß Art. 9 TCO-VO ein Recht auf wirksamen Rechtsbehelf. Wir unterstützen die Ausübung dieses Rechts, indem wir betroffene Nutzer — soweit nicht durch die zuständige Behörde anders angeordnet — über die Anordnung informieren.